ANNAHMESTOP
Leider können wir im Moment aus folgenden Gründen keine Ware mehr entgegennehmen (Ausnahme: Spenden)
wir haben schon sehr viel Ware ausgestellt und fast keinen Platz mehr
wir haben noch sehr viel Ware, welche wir etikettieren und/oder einräumen müssen
wir haben zusätzlich noch viele unerledigte dringliche Pendenzen
WARENANNAHME
(Auszug aus unseren AGBs)
Warenannahme
Während unserer Öffnungszeiten kann laufend Ware abgegeben werden
Wir behalten uns vor, Ware nicht anzunehmen, respektive nicht auszustellen
Höchstens als Spende entgegengenommen werden nicht saisonale, kaputte, schmutzige, unvollständige oder schlecht riechende Waren (was wir nicht weiterverkaufen können, wird von uns verschenkt/gespendet)
Kund*innen beschriften ihre Ware selbst (Ausnahme Spenden)
Für die Etiketten kann unsere Vorlage (PDF / Word) oder die eigene Vorlage verwendet werden
Für die Etiketten bitte stabiles/dickes Papier verwenden (Empfehlung: mind. 120 g/m2)
Die Preise werden von den Verkäufer*innen selbst festgelegt. Wir empfehlen, die Preise bei gebrauchter Ware bei ungefähr einem Fünftel bis Viertel (1/5 - ¼ / 20 - 25 Prozent) und bei Neuware ungefähr bei der Hälfte (1/2 / 50 Prozent) des Neupreises festzulegen.
Auf Wunsch wird die Ware durch Mitarbeitende der Börse VK angeschrieben (Gebühr von 40 Rappen pro Artikel bei Abgabe). Die Ware darf auch gerne bei uns Vorort angeschrieben werden. Wenn dafür unsere Materialien verwendet werden, kostet dies 0.20 Rappen pro Artikel.
Neukund*innen
Falls die Ware bereits für eine andere Börse etikettiert wurde, darfst Du dies gerne so lassen und uns die Ware vorbeibringen
Alle anderen Neukund*innen nehmen bitte für die Zuweisung einer neuen Kundennummer Kontakt zu uns auf
Eigentum der Ware
Alle Artikel werden von uns als Kommissionsware entgegengenommen und bleiben bis zum Verkauf durch die Börse, Eigentum der Kund*innen. Von Kund*innen gespendete Ware geht mit der Abgabe sofort in den Besitz der Börse über.
Nach Kontaktaufnahme unsererseits muss die Ware und/oder der Gewinn innerhalb von 6 Wochen abgeholt werden oder die Ware und/oder der Gewinn gehen in den Besitz der Börse VK über (spätere Ansprüche sind ausgeschlossen)
Auszahlung
Bei Guthaben erfolgt keine automatische Benachrichtigung
Die Verkäufer*innen haben bei Anfrage ein Auskunftsrecht über die Höhe ihres eigenen Guthabens
Es werden entweder 20 Prozent des erzielten Verkaufspreises in bar ausbezahlt oder 40 Prozent des erzielten Verkaufspreises an den aktuellen Einkauf angerechnet.
Haftung
Für abgegebene Ware wird jede Haftung abgelehnt
Mit der Abgabe Deiner Ware an die Böre Villa Kunterbunt anerkennst Du unsere zu diesem Zeitpunkt geltenden Geschäftsbedingungen!