WARENANNAHME

(Auszug aus unseren AGBs)

WARENANNAHME

  • Wir behalten uns vor, Ware nicht anzunehmen, respektive nicht auszustellen (insbesondere beschädigte, schlecht riechende oder schmutzige Ware)

  • Während unserer Öffnungszeiten kann laufend Ware abgegeben werden

  • Ware ausserhalb der Saison nehmen wir nur als Spende entgegen

  • Kund*innen beschriften ihre Ware selbst (ausgenommen davon sind Spenden). Dafür können die eigenen Etiketten oder unsere Vorlage (als PDF oder Word) verwendet werden.

  • Für die Etiketten bitte stabiles/dickes (Empfehlung: mind. 120g/m2) und wenn möglich farbiges (selbe Farbe für alle Etiketten) Papier verwenden

  • Die Preise werden von den Verkäufer*innen selbst festgelegt. Wir empfehlen die Preise bei gebrauchter Ware bei einem Fünftel bis Viertel (1/5 - 1/4 / 20 - 25 Prozent) und bei Neuware bei der Hälfte (1/2 / 50 Prozent) des Neupreises festzulegen.

  • Auf Wunsch wird die Ware durch Mitarbeitende der Börse Villa Kunterbunt angeschrieben. Dafür ist bei Abgabe eine Gebühr von 40 Rappen pro Artikel zu bezahlen.

  • Neukund*innen

    • Falls die Ware bereits für eine andere Börse mit Preis und Kundennummer beschriftet wurde, darfst Du dies gerne so lassen und uns die Ware vorbeibringen

    • Alle anderen Neukund*innen nehmen bitte für die Zuweisung einer neuen Kundennummer Kontakt zu uns auf

    EIGENTUM DER WARE

  • Alle Artikel werden als Kommissionsware entgegengenommen und bleiben, bis zum Verkauf durch die Börse, Eigentum der Kund*innen. Ausgenommen davon ist gespendete Ware. Diese geht mit der Abgabe sofort in den Besitz der Börse über.

  • Nach allfälliger Kontaktaufnahme unsererseits muss die Ware und/oder der Gewinn innerhalb von 6 Wochen abgeholt werden oder die Ware und/oder der Gewinn geht in den Besitz der Börse Villa Kunterbunt über (spätere Ansprüche sind ausgeschlossen)

  • Nach allfälliger Kontaktaufnahme unsererseits muss die Ware und/oder der Gewinn innerhalb von 6 Wochen abgeholt werden oder die Ware/der Gewinn gehen in den Besitz der Börse Villa Kunterbunt über (spätere Ansprüche sind ausgeschlossen)

  • Spätestens bei einer eventuellen Schliessung der Pop-Up Börse im Frühling 2025 muss die Ware und/oder Gewinn abgeholt werden. Informationen über die Schliessung oder Weiterführung folgen zu gegebener Zeit.

    AUSZAHLUNG

  • 20% des Verkaufspreises geht an die Verkäufer*innen. Unsere Kommission beträgt 80%.

  • Der Gewinn wird nur bar ausbezahlt

  • Bei der Auszahlung des Guthabens handelt es sich um eine Holschuld seitens der Verkäufer*innen. Diese haben bei Anfrage ein Auskunftsrecht über die Höhe ihres eigenen Guthabens.

    HAFTUNG

  • Für Kommissionsware wird jede Haftung abgelehnt (Verlust, z.B. durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder andere Beschädigungen oder bei Verlust der Etiketten)

Mit der Abgabe Deiner Ware an die Böre Villa Kunterbunt anerkennst Du unsere zu diesem Zeitpunkt geltenden Geschäftsbedingungen!