UNSERE AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Börse Villa Kunterbunt (nachfolgend AGB genannt)

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für den Geschäftsbereich der Börse Villa Kunterbunt in Zollikofen

 Änderungen

Diese AGB können von der Villa Kunterbunt jederzeit geändert werden. Für unsere Kund*innen gilt die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist, mit der Ausnahme, diese haben einer aktuelleren Version der AGB zugestimmt.

 Warenannahme

Wir behalten uns vor, Ware nicht anzunehmen, respektive nicht auszustellen (insbesondere beschädigte, schlecht riechende oder schmutzige Ware)

Während unserer Öffnungszeiten kann laufend Ware abgegeben werden

Ware ausserhalb der Saison nehmen wir nur als Spende entgegen

Kund*innen beschriften ihre Ware selbst (ausgenommen davon sind Spenden)

Dafür können die eigenen Etiketten oder unsere Vorlage verwendet werden

Für die Etiketten bitte stabiles/dickes (Empfehlung: mind. 120 g/m2) und wenn möglich farbiges (selbe Farbe für alle Etiketten) Papier verwenden

Die Preise werden von den Verkäufer*innen selbst festgelegt. Wir empfehlen die Preise bei gebrauchter Ware bei einem Fünftel bis Viertel (1/5 - ¼ / 20 - 25 Prozent) und bei Neuware bei der Hälfte (1/2 / 50 Prozent) des Neupreises festzulegen.

 Auf Wunsch wird die Ware durch Mitarbeitende der Börse Villa Kunterbunt angeschrieben. Dafür ist bei Abgabe eine Gebühr von 40 Rappen pro Artikel zu bezahlen.

Neukund*innen

Falls die Ware bereits für eine andere Börse mit Preis und Kundennummer beschriftet wurde, darfst Du dies gerne so lassen und uns die Ware vorbeibringen

Alle anderen Neukund*innen nehmen bitte für die Zuweisung einer neuen Kundennummer Kontakt zu uns auf

 Eigentum der Ware

Alle Artikel werden als Kommissionsware entgegengenommen und bleiben, bis zum Verkauf durch die Börse, Eigentum der Kund*innen. Ausgenommen davon ist von Kund*innen gespendete Ware. Diese geht mit der Abgabe sofort in den Besitz der Börse über.

Nach allfälliger Kontaktaufnahme unsererseits muss die Ware und/oder der Gewinn innerhalb von 6 Wochen abgeholt werden oder die Ware und/oder der Gewinn gehen in den Besitz der Börse Villa Kunterbunt über (spätere Ansprüche sind ausgeschlossen)

 Spätestens bei einer eventuellen Schliessung der Pop-Up Börse im Frühling 2025 muss die Ware und/oder der Gewinn abgeholt werden. Informationen über die Schliessung oder Weiterführung folgen zu gegebener Zeit.

Auszahlung

20% des Verkaufspreises geht an die Verkäufer*innen. Unsere Kommission beträgt 80%.

Der Gewinn wird nur bar ausbezahlt

Bei der Auszahlung des Guthabens handelt es sich um eine Holschuld seitens der Verkäufer*innen. Die Verkäufer*innen haben bei Anfrage ein Auskunftsrecht über die Höhe ihres eigenen Guthabens.

 Haftung

Für Kommissionsware wird jede Haftung abgelehnt (Verlust, z.B. durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder andere Beschädigungen oder bei Verlust der Etiketten)

Einkauf

Auf gekaufte Ware geben wir keine Garantie und es besteht kein Umtauschrecht

Mit Deinem Einkauf in der Börse Villa Kunterbunt und/oder der Abgabe Deiner Ware an die Börse Villa Kunterbunt anerkennst Du unsere Geschäftsbedingungen!

Gültig ab 24. Juni 2024